Seit 2020 muss bei der Vermittlung von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen der Auftraggeber des Maklers mindestens die Hälfte der Provision tragen. Der BGH urteilte, dass Verkäufer nicht durch vertragliche Gestaltungen die gesamten Maklerkosten auf den Käufer überwälzen dürfen, um die gesetzlichen Regelungen zu umgehen. Bei einem Verstoß gegen diese Regel muss der Makler die gesamte Provision erstatten.
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Kündigung wegen Bagatell-Diebstahl - "Emmely"
DerDiebstahl einer geringwertigen Sache ist ein schwerwiegender Vertragsverstoß, der grundsätzlich eine außerordentilche Kündigung rechtfertigen kann. Ob eine Kündigung im Einzelfall gerechtfertigt war, lässt sich nur anhand der konkreten Umstände und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile beurteilen. Bei einer jahrelang ohne rechtlich relevante Störungen verlaufenen Beschäftigung und einer vergleichsweise geringfügigen wirtschaftlichen Schädigung des Arbeitgebers kann auch eine Abmahnung als milderes Mittel gegenüber einer Kündigung angemessen und ausreichend sein.
Quelle: BAG, Urteil vom 10.06.2010, 2 AZR 541/09