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aktuelle Informationen
16. Jun 2023
Ein Gutachter des TÜV Süd bewertete ein gebrauchtes Motorrad mit einem zu hohen Wert. Den kapitalen Motorschaden hatte er grob fehlerhaft nicht erkannt. Unser Mandant gab deshalb ein zu hohes Gebot für den Erwerb des Motorrades ab.
12. Jun 2023
Neue Pfändungsfreigrenzen ab dem 01.07.2023.

12. Jul 2010

Kündigung wegen Bagatell-Diebstahl - "Emmely"


DerDiebstahl einer geringwertigen Sache ist ein schwerwiegender Vertragsverstoß, der grundsätzlich eine außerordentilche Kündigung rechtfertigen kann. Ob eine Kündigung im Einzelfall gerechtfertigt war, lässt sich nur anhand der konkreten Umstände und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile beurteilen. Bei einer jahrelang ohne rechtlich relevante Störungen verlaufenen Beschäftigung und einer vergleichsweise geringfügigen wirtschaftlichen Schädigung des Arbeitgebers kann auch eine Abmahnung als milderes Mittel gegenüber einer Kündigung angemessen und ausreichend sein.

Quelle: BAG, Urteil vom 10.06.2010, 2 AZR 541/09

Verfasser: Janet Eisold