
Das BVerfG sieht keine neuen Entwicklungen oder besseren Erkenntnisse, die eine abweichende Beurteilung nach Verabschiedung des Gesetzes im Dezember 2021 begründen können. Es sei weiterhin davon auszugehen, dass eine Impfung jedenfalls einen relevanten Schutz vor einer Infektion auch mit der aktuell vorherrschenden Omikronvariante des Virus bietet.
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Kündigung wegen Bagatell-Diebstahl - "Emmely"
DerDiebstahl einer geringwertigen Sache ist ein schwerwiegender Vertragsverstoß, der grundsätzlich eine außerordentilche Kündigung rechtfertigen kann. Ob eine Kündigung im Einzelfall gerechtfertigt war, lässt sich nur anhand der konkreten Umstände und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile beurteilen. Bei einer jahrelang ohne rechtlich relevante Störungen verlaufenen Beschäftigung und einer vergleichsweise geringfügigen wirtschaftlichen Schädigung des Arbeitgebers kann auch eine Abmahnung als milderes Mittel gegenüber einer Kündigung angemessen und ausreichend sein.
Quelle: BAG, Urteil vom 10.06.2010, 2 AZR 541/09