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aktuelle Informationen
16. Jun 2023
Ein Gutachter des TÜV Süd bewertete ein gebrauchtes Motorrad mit einem zu hohen Wert. Den kapitalen Motorschaden hatte er grob fehlerhaft nicht erkannt. Unser Mandant gab deshalb ein zu hohes Gebot für den Erwerb des Motorrades ab.
12. Jun 2023
Neue Pfändungsfreigrenzen ab dem 01.07.2023.

03. Aug 2010

Keine Berücksichtigung einer Abfindung bei Unterhaltsberechnung


Eine nach Ehescheidung zusätzlich zu dem in unveränderter Höhe bezogenen Einkommen erhaltene Abfindung bleibt bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs unberücksichtigt. Dies gilt auch, wenn die Abfindung zur Tilgung von unterhaltsminderd berücksichtigten Verbindlichkeiten verwendet worden ist.

Quelle: BGH, Urteil vom 02.06.2010, XII ZR 138/08

Verfasser: Frank Hengst