ARUS

aktuelle Informationen
16. Jun 2023
Ein Gutachter des TÜV Süd bewertete ein gebrauchtes Motorrad mit einem zu hohen Wert. Den kapitalen Motorschaden hatte er grob fehlerhaft nicht erkannt. Unser Mandant gab deshalb ein zu hohes Gebot für den Erwerb des Motorrades ab.
12. Jun 2023
Neue Pfändungsfreigrenzen ab dem 01.07.2023.

30. Jul 2012

Umsatzsteuer bei Verkäufen über „ebay“


Beim Verkauf einer Vielzahl von Gebrauchsgegenständen über mehrere Jahre über die Internet-Plattform "ebay" kann eine nachhaltige, unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit vorliegen.

Die Nachhaltigkeit einer Tätigkeit beurteilt sich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse. Eine bereits beim Einkauf bestehende Wiederverkaufsabsicht muss nicht gegeben sein. Eine nachhaltige Tätigkeit ist zu bejahen, wenn in drei Jahren aus insgesamt 841 Verkäufen 83.500 EUR erzielt und dabei ein erheblicher Organsationsaufwand, z.B. durch die genaue Bezeichnung des Artikels, die Platzierung in einer Produktgruppe, die Zuweisung eines Mindestgebots, die Anfertigung von Fotros, die Überwachung des Versteigerungsvorgangs und des Zahlungseingangs sowie der unverzügliche Versand, betrieben wurde.

Quelle: BFH vom 26.04.2012, V R 2/11

Verfasser: Janet Eisold