Seit 2020 muss bei der Vermittlung von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen der Auftraggeber des Maklers mindestens die Hälfte der Provision tragen. Der BGH urteilte, dass Verkäufer nicht durch vertragliche Gestaltungen die gesamten Maklerkosten auf den Käufer überwälzen dürfen, um die gesetzlichen Regelungen zu umgehen. Bei einem Verstoß gegen diese Regel muss der Makler die gesamte Provision erstatten.
- Alle News
- General (8)
- Strafrecht (4)
- Ordnungswidrigkeiten (4)
- Zivilrecht (13)
- Bau- & Architektenrecht (6)
- Familienrecht (15)
- Arbeits- & Sozialrecht (17)
- Miet- & Pachtrecht (4)
- Verkehrszivilrecht (5)
- Erbrecht (3)
- Gewerblicher Rechtsschutz (2)
- Zwangsvollstreckungsrecht (1)
- Steuerrecht (1)
- Immobilien- & Maklerrecht (2)
- Bank- & Finanzrecht (3)
- Insolvenzrecht (1)
- Medienrecht (1)
- Energierecht (4)
- Medizinrecht (5)
Umsatzsteuer bei Verkäufen über „ebay“
Beim Verkauf einer Vielzahl von Gebrauchsgegenständen über mehrere Jahre über die Internet-Plattform "ebay" kann eine nachhaltige, unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit vorliegen.
Die Nachhaltigkeit einer Tätigkeit beurteilt sich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse. Eine bereits beim Einkauf bestehende Wiederverkaufsabsicht muss nicht gegeben sein. Eine nachhaltige Tätigkeit ist zu bejahen, wenn in drei Jahren aus insgesamt 841 Verkäufen 83.500 EUR erzielt und dabei ein erheblicher Organsationsaufwand, z.B. durch die genaue Bezeichnung des Artikels, die Platzierung in einer Produktgruppe, die Zuweisung eines Mindestgebots, die Anfertigung von Fotros, die Überwachung des Versteigerungsvorgangs und des Zahlungseingangs sowie der unverzügliche Versand, betrieben wurde.
Quelle: BFH vom 26.04.2012, V R 2/11