ARUS

aktuelle Informationen
27. Mar 2026

Unsere Mandanten haben sich in erster und zweiter Instanz erfolgreich gegen die Rückabwicklung eines Immobilienkaufvertrages verteidigt. Das OLG Dresden hat die Berufung der Schlusserben zurückgewiesen und klargestellt, dass selbst bei einem objektiven Wertunterschied nicht ohne Weiteres eine beeinträchtigende Schenkung im Sinne des § 2287 BGB vorliegt.

15. May 2025
Das LG Frankenthal hat einem Gärtner den Werklohn verweigert. Er habe seinen Kunden nicht über sein Widerrufsrecht belehrt.

25. Jan 2013

Fehlerhafte Bußgeldbescheide


Alarmierende Informationen auf dem Deutschen Verkehrsgerichtstag vom 23.-25.01.2013 in Goslar. Fehlerhafte Tempokontrollen, Schwierigkeiten beim Nachweis von Messfehlern und Bestrafung zu Unrecht sind nur einige Themen der Veranstaltung.

Laut einem Bericht des ZDF haben Gutachter 15.000 Bugeldbescheide analysiert und dabei gravierende Mängel festgestellt. Die Überprüfung führte unter anderem zu dem Ergebnis, dass 8 Prozent der Bußgeldbescheide eindeutig falsch sind und bei weiteren 25 Prozent die Beweisführung mangelhaft war. Demnach bestehen bei jedem dritten Bußgeldbescheid gute Aussichten einer erfolgreichen Anfechtung.

Unsere Kanzlei gefasst sich schon seit Jahren mit der Recht der Verkehrsordnungswidrigkeiten. Für Anfragen über die Rechtmäßigkeit von Bußgeldbescheiden stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Verfasser: Frank Hengst