
aktuelle Informationen
29. Aug 2024
Der Geschäftsführer einer GmbH kann seine Tätigkeit nur dann selbstständig ausüben, wenn er am Gesellschaftskapital beteiligt ist (sog. Gesellschafter-Geschäftsführer), während bei einem Fremdgeschäftsführer eine selbstständige Tätigkeit grundsätzlich ausscheidet.
16. Jun 2023
Ein Gutachter des TÜV Süd bewertete ein gebrauchtes Motorrad mit einem zu hohen Wert. Den kapitalen Motorschaden hatte er grob fehlerhaft nicht erkannt. Unser Mandant gab deshalb ein zu hohes Gebot für den Erwerb des Motorrades ab.
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24. Aug 2010
Gleichstellung nichtehelicher Kinder im Erbrecht
In Zukunft werden alle nichtehelichen Kinder gesetzliche Erben ihrer Väter - auch solche, die vor dem 01.07.1949 geboren sind. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Regierungsentwurf beschlossen und damit die umfassende Gleichstellung nichtehelicher Kinder vollendet. Bislang hatten vor dem 01.07.1949 geborene Kinder kein gesetzliches Erbrecht. Diese Ungleichbehandlung sah der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als nicht gerechtfertigt an und forderte den Gesetzgeber daher zum Handeln auf. Auf Grund des Vertrauensschutzes wird die Neuregelung nicht für nichteheliche Kinder gelten, deren Väter bereits vor dem Zeitpunkt der EGMR-Entscheidung (29.05.2009) verstorben sind.
Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 21.07.2010
Verfasser: Janet Eisold