Seit 2020 muss bei der Vermittlung von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen der Auftraggeber des Maklers mindestens die Hälfte der Provision tragen. Der BGH urteilte, dass Verkäufer nicht durch vertragliche Gestaltungen die gesamten Maklerkosten auf den Käufer überwälzen dürfen, um die gesetzlichen Regelungen zu umgehen. Bei einem Verstoß gegen diese Regel muss der Makler die gesamte Provision erstatten.
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Gleichstellung nichtehelicher Kinder im Erbrecht
In Zukunft werden alle nichtehelichen Kinder gesetzliche Erben ihrer Väter - auch solche, die vor dem 01.07.1949 geboren sind. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Regierungsentwurf beschlossen und damit die umfassende Gleichstellung nichtehelicher Kinder vollendet. Bislang hatten vor dem 01.07.1949 geborene Kinder kein gesetzliches Erbrecht. Diese Ungleichbehandlung sah der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als nicht gerechtfertigt an und forderte den Gesetzgeber daher zum Handeln auf. Auf Grund des Vertrauensschutzes wird die Neuregelung nicht für nichteheliche Kinder gelten, deren Väter bereits vor dem Zeitpunkt der EGMR-Entscheidung (29.05.2009) verstorben sind.
Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 21.07.2010