ARUS

aktuelle Informationen
16. Jun 2023
Ein Gutachter des TÜV Süd bewertete ein gebrauchtes Motorrad mit einem zu hohen Wert. Den kapitalen Motorschaden hatte er grob fehlerhaft nicht erkannt. Unser Mandant gab deshalb ein zu hohes Gebot für den Erwerb des Motorrades ab.
12. Jun 2023
Neue Pfändungsfreigrenzen ab dem 01.07.2023.

24. Aug 2010

Gleichstellung nichtehelicher Kinder im Erbrecht


In Zukunft werden alle nichtehelichen Kinder gesetzliche Erben ihrer Väter - auch solche, die vor dem 01.07.1949 geboren sind. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Regierungsentwurf beschlossen und damit die umfassende Gleichstellung nichtehelicher Kinder vollendet. Bislang hatten vor dem 01.07.1949 geborene Kinder kein gesetzliches Erbrecht. Diese Ungleichbehandlung sah der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als nicht gerechtfertigt an und forderte den Gesetzgeber daher zum Handeln auf. Auf Grund des Vertrauensschutzes wird die Neuregelung nicht für nichteheliche Kinder gelten, deren Väter bereits vor dem Zeitpunkt der EGMR-Entscheidung (29.05.2009) verstorben sind.
Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 21.07.2010

Verfasser: Janet Eisold