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16. Jun 2023
Ein Gutachter des TÜV Süd bewertete ein gebrauchtes Motorrad mit einem zu hohen Wert. Den kapitalen Motorschaden hatte er grob fehlerhaft nicht erkannt. Unser Mandant gab deshalb ein zu hohes Gebot für den Erwerb des Motorrades ab.
12. Jun 2023
Neue Pfändungsfreigrenzen ab dem 01.07.2023.

30. Apr 2013

Körperverletzung bei verabredeter Schlägerei


Nach mehr als 92 Hauptverhandlungstagen endete am 29.04.2013 einer der bislang umfangreichsten Prozesse am Landgericht Dresden. Die Angeklagten mussten sich wegen organisierter Schlägereien mit anderen Hooligans und einem Überfall auf drei türkische Lokale im Juni 2008 in der Dresdner Neustadt, unmittelbar nach dem Halbfinale Deutschland – Türkei während der Fußball-EM, verantworten.

Das Landgericht Dresden kam zu dem Ergebnis, dass die Angeklagten zur Führungsriege der „Hooligans Elbflorenz“ gehörten. In diesem Strafprozess hatte das Landgericht Dresden u. a. zu prüfen, ob die freiwillige Teilnahme an Schlägereien, die einvernehmlichen Kämpfe und die damit verbundenen Einwilligungen in eventuelle Körperverletzungen, die Rechtswidrigkeit der Straftat ausschließen. Bislang hat der Bundesgerichtshof derartige Einwilligungen anerkannt, wenn es sich nicht um potentiell lebensgefährliche Verletzungshandlungen handelte (BGH, Urteil vom 11.12.2003, 3 StR 120/03).

In einer Entscheidung vom Februar 2013 hat der Bundesgerichtshof jedoch festgestellt, dass insbesondere bei verabredeten Schlägereien auch die besondere Gefährlichkeit der Tatbeteiligung mehrerer Personen und die damit verbundene Gefahr der Unkontrollierbarkeit gruppendynamischer Prozesse dazu führen kann, dass eine Einwilligung in Verletzungshandlungen unbeachtlich wird (BGH, Beschluss vom 20.02.2013, 1 StR 585/12). Die Teilnahme an solchen Schlägereien sei deshalb rechtswidrig.

Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.02.2013 lag zwar keine Schlägerei von Fußball-Hooligans zugrunde, sondern eine Schlägerei von zwei verfeindeten Jugendgruppen. Gleichwohl sind die vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom Februar 2013 definierten Grundsätze auch auf Fälle verabredeter Schlägereien von Fußball-Hooligans anwendbar.

Ob die von den Verteidigern der Angeklagten im Prozess vor dem Landgericht Dresden angekündigten Revisionen mit dem Argument einer die Rechtswidrigkeit ausschließenden Einwilligung Erfolg haben werden, darf deshalb als äußerst fraglich bewertet werden.

Verfasser: Frank Hengst