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aktuelle Informationen
16. Jun 2023
Ein Gutachter des TÜV Süd bewertete ein gebrauchtes Motorrad mit einem zu hohen Wert. Den kapitalen Motorschaden hatte er grob fehlerhaft nicht erkannt. Unser Mandant gab deshalb ein zu hohes Gebot für den Erwerb des Motorrades ab.
12. Jun 2023
Neue Pfändungsfreigrenzen ab dem 01.07.2023.

12. Jan 2011

Alternativwohnungsangebot des Vermieters nach Eigenbedarfskündigung


Zu den - ungefragten - Informationspflichten des unter Berufung auf Eigenbedarf kündigenden Vermieters gehört es, eine während laufender Kündigungsfrist freiwerdende vergleichbare Wohnung in seinem Bestand - gerade eine solche im selben Haus - anzubieten. Eine Vergleichbarkeit einer frei werdenden Zwei-Zimmer-Wohnung von ca. 60 qm mit der gekündigten Ein-Zimmer-Wohnung von ca. 40 qm Größe ist nicht von vornherein ausgeschlossen.
Eine Eigenbedarfskündigung zu Gunsten eines volljährig werdenden Kindes, das seinen eigenen Hausstand begründen soll, ist ohne Weiteres nachvollziehbar; einer näheren Darlegung der bisherigen Wohnungsverhältnisse des Kindes bedarf es deshalb nicht.
Quelle: BGH, Urteil vom 13.10.2010, VIII ZR 78/10

Verfasser: Janet Eisold