
Das BVerfG sieht keine neuen Entwicklungen oder besseren Erkenntnisse, die eine abweichende Beurteilung nach Verabschiedung des Gesetzes im Dezember 2021 begründen können. Es sei weiterhin davon auszugehen, dass eine Impfung jedenfalls einen relevanten Schutz vor einer Infektion auch mit der aktuell vorherrschenden Omikronvariante des Virus bietet.
- Alle News
- General (7)
- Strafrecht (4)
- Ordnungswidrigkeiten (4)
- Zivilrecht (11)
- Bau- & Architektenrecht (6)
- Familienrecht (15)
- Arbeits- & Sozialrecht (16)
- Miet- & Pachtrecht (4)
- Verkehrszivilrecht (5)
- Erbrecht (3)
- Gewerblicher Rechtsschutz (2)
- Zwangsvollstreckungsrecht (1)
- Steuerrecht (1)
- Immobilien- & Maklerrecht (1)
- Bank- & Finanzrecht (3)
- Insolvenzrecht (1)
- Medienrecht (1)
- Energierecht (4)
- Medizinrecht (2)
Alternativwohnungsangebot des Vermieters nach Eigenbedarfskündigung
Zu den - ungefragten - Informationspflichten des unter Berufung auf Eigenbedarf kündigenden Vermieters gehört es, eine während laufender Kündigungsfrist freiwerdende vergleichbare Wohnung in seinem Bestand - gerade eine solche im selben Haus - anzubieten. Eine Vergleichbarkeit einer frei werdenden Zwei-Zimmer-Wohnung von ca. 60 qm mit der gekündigten Ein-Zimmer-Wohnung von ca. 40 qm Größe ist nicht von vornherein ausgeschlossen.
Eine Eigenbedarfskündigung zu Gunsten eines volljährig werdenden Kindes, das seinen eigenen Hausstand begründen soll, ist ohne Weiteres nachvollziehbar; einer näheren Darlegung der bisherigen Wohnungsverhältnisse des Kindes bedarf es deshalb nicht.
Quelle: BGH, Urteil vom 13.10.2010, VIII ZR 78/10