Seit 2020 muss bei der Vermittlung von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen der Auftraggeber des Maklers mindestens die Hälfte der Provision tragen. Der BGH urteilte, dass Verkäufer nicht durch vertragliche Gestaltungen die gesamten Maklerkosten auf den Käufer überwälzen dürfen, um die gesetzlichen Regelungen zu umgehen. Bei einem Verstoß gegen diese Regel muss der Makler die gesamte Provision erstatten.
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Alternativwohnungsangebot des Vermieters nach Eigenbedarfskündigung
Zu den - ungefragten - Informationspflichten des unter Berufung auf Eigenbedarf kündigenden Vermieters gehört es, eine während laufender Kündigungsfrist freiwerdende vergleichbare Wohnung in seinem Bestand - gerade eine solche im selben Haus - anzubieten. Eine Vergleichbarkeit einer frei werdenden Zwei-Zimmer-Wohnung von ca. 60 qm mit der gekündigten Ein-Zimmer-Wohnung von ca. 40 qm Größe ist nicht von vornherein ausgeschlossen.
Eine Eigenbedarfskündigung zu Gunsten eines volljährig werdenden Kindes, das seinen eigenen Hausstand begründen soll, ist ohne Weiteres nachvollziehbar; einer näheren Darlegung der bisherigen Wohnungsverhältnisse des Kindes bedarf es deshalb nicht.
Quelle: BGH, Urteil vom 13.10.2010, VIII ZR 78/10