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16. Jun 2023
Ein Gutachter des TÜV Süd bewertete ein gebrauchtes Motorrad mit einem zu hohen Wert. Den kapitalen Motorschaden hatte er grob fehlerhaft nicht erkannt. Unser Mandant gab deshalb ein zu hohes Gebot für den Erwerb des Motorrades ab.
12. Jun 2023
Neue Pfändungsfreigrenzen ab dem 01.07.2023.

07. Jun 2016

Abmahnung wegen fehlendem Link zu "OS-Plattform"


Auf Grund einer am 9. Januar 2016 in Kraft getretenen EU-Verordnung müssen Onlinehändler über die OS-Plattform informieren und einen leicht zugänglichen Link zur ihr auf der Internetseite zur Verfügung stellen.Wir hatten hierüber unsere Shopbetreiber-Mandanten mit unserem ARUS-RechtsTIP von 01/2016 informiert.

Ein Onlinehändler für Uhren kam dieser Pflicht nicht nach. Eine Konkurrentin sah hierin einen Wettbewerbsverstoß und mahnte den Händler ab. Dieser reagierte nicht. Die Mitbewerberin beantragte vor dem Landgericht Bochum den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Das Gericht untersagte dem Händler am 9. Februar 2016, seine Waren ohne Informationen über die Plattform anzubieten. Auf den Widerspruch des Händlers musste sich das Landgericht Bochum erneut mit dem Fall beschäftigen. Der Händler bemängelte, dass die Plattform erst seit dem 15. Februar 2016 zugänglich war. Vorher habe er den Link nicht vorhalten können. Außerdem sei eine Streitbeilegung in Deutschland noch nicht gesetzlich geregelt.

Das Gericht bestätigte seine Entscheidung mit Urteil vom 31. März 2016, Az. 14 O 21/16. Nach Auffassung des Gerichts ist maßgeblich, dass die Streitbeilegungsstelle nicht bei Abschluss des Vertrages mit dem Verbraucher relevant wird, sondern erst, wenn eine Streitigkeit entsteht. Auch wenn heute in Deutschland keine Streitbeilegung stattfindet, heißt das nicht, dass die Plattform bei späteren Streitigkeiten immer noch nicht zur Verfügung steht.

Uns überzeugt das Urteil nicht. Dennoch empfehlen wir allen Onlinehändlern dringernd, den Link zur OS-Plattform auf ihrer Internetseite anzugeben. Inzwischen wurde die Plattform weiterentwickelt und kann, wenn auch eingeschränkt, genutzt werden.

Verfasser: Janet Eisold