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16. Jun 2023
Ein Gutachter des TÜV Süd bewertete ein gebrauchtes Motorrad mit einem zu hohen Wert. Den kapitalen Motorschaden hatte er grob fehlerhaft nicht erkannt. Unser Mandant gab deshalb ein zu hohes Gebot für den Erwerb des Motorrades ab.
12. Jun 2023
Neue Pfändungsfreigrenzen ab dem 01.07.2023.

29. Apr 2020

Verbraucherschutz gestärkt – EuGH Urteil zur Widerrufsbelehrung


EuGH Urteil zum Kreditvertrag C-66/19: praktisch neue Rechtslage

Das Landgericht Saarbrücken hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Rechtsstreit wegen Darlehenswiderruf gegen die Sparkasse Saarlouis vorgelegt.
Der Fall
Ein Verbraucher nahm 2012 bei der Kreissparkasse Saarlouis einen Kredit über 100.000 Euro mit einem bis zum 30. November 2021 gebundenen Sollzinssatz von 3,61 % pro Jahr auf. Vier Jahre später erklärte der Verbraucher gegenüber der Kreissparkasse den Widerruf. Diese wies den Widerruf ab, da sie der Ansicht war, dass sie den Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt habe. Daher sei die Frist für die Ausübung dieses Rechts bereits abgelaufen. Laut dem ursprünglichen Kreditvertrag hätte der Darlehensnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen widerrufen müssen, wobei diese Frist nach Abschluss des Vertrags zu laufen beginnt. Mit Abschluss des Vertrages ist der Zeitpunkt gemeint, wo der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben erhalten hat.  Der Vertrag nennt diese Angaben im vorliegenden Fall nicht selbst. Er verweist lediglich auf eine deutsche Rechtsvorschrift, die selbst auf weitere Vorschriften des deutschen Rechts verweist als sogenannten „Kaskadenverweis“.
Der EuGH entschied, dass die sogenannte Kaskadenverweisung der europäischen Richtlinie für Verbraucherverträge widerspricht. Die Klausel

„Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z.B. Angaben zur Art des Darlehens, Angaben zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit)“

informiert den Darlehensnehmer nicht ausreichend über sein Widerrufsrecht – genauer über den Beginn der Frist für den Widerruf, weshalb der Lauf der Frist für den Widerruf nie begonnen hat und Verträge mit dieser Widerrufsbelehrung, die nach dem 11.06.2010 geschlossen wurden, nun widerrufbar sind.

Welche Verträge sind widerrufbar?
Sowohl bei Immobiliendarlehen als auch bei Autodarlehen und sonstigen Verbraucherdarlehen kann mit dem EuGH Urteil der lukrative Widerrufsjoker gezogen werden. Die fehlerhafte Belehrung findet sich in den Widerrufsbelehrung fast aller Banken (Deutsche Bank, Commerzbank, Bank11, psd-Bank, Postbank, UniCredit, HypoVereinsbank, DZ Bank, ING DiBa, Santander, Targo Bank, Schwäbisch Hall), Volksbanken und Sparkassen. Haben Sie Ihren Kreditvertrag nach Juni 2010 abgeschlossen, können diesen möglicherweise jetzt widerrufen.

Folgen eines Widerrufs
Nach einem Widerruf werden alle Zahlungen aus dem Kreditvertrag rückabgewickelt. Bankkunden die ihren Kreditvertrag widerrufen müssen der Bank die Darlehenssumme innerhalb von 30 Tagen ab Widerruf zurückzahlen. Die Bank muss dem Kunden alle von ihm geleisteten Tilgungen und Zinsen samt den daraus angenommenen Gewinnen erstatten.
Praktisch lassen sich die Forderungen der Bank und des Kunden dann verrechnen. Der Kunde muss häufig also nicht die gesamte Darlehenssumme aufbringen und an die Bank zurückbezahlen, sondern nur einen Restbetrag.
Betroffene können bei Immobiliendarlehen unter Umständen das Darlehen auf einen Vertrag mit günstigeren Zinsen umschulden oder ihn vorzeitig ablösen. Dies ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung, also ohne die Strafgebühr, die Banken ohne Widerruf meist verlangen. Besonders bei älteren Verträgen aus den Jahren 2010 bis 2016 als auch für Immobilienkredite mit Grundschulden, bei denen noch Zinsen von mehr als 3% aufgerufen wurden, kann sich durch die Umschuldung enormes Sparpotential für den Bankkunden ergeben und die Zinslast erheblich gesenkt werden, teilweise um mehrere zehntausend Euro.

Lassen Sie Ihren Darlehensvertrag von erfahrenen Rechtsanwälten prüfen.
Kostenfreie Prüfung Ihrer Widerrufsbelehrung
Wir prüfen Ihre Widerrufsbelehrung kostenfrei, schnell und einfach. Wir teilen Ihnen transparent die entstehenden Kosten mit und ob sich der Widerruf für Sie wirtschaftlich lohnt.
Verfasser: Janet Hengst