
Seit 2020 muss bei der Vermittlung von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen der Auftraggeber des Maklers mindestens die Hälfte der Provision tragen. Der BGH urteilte, dass Verkäufer nicht durch vertragliche Gestaltungen die gesamten Maklerkosten auf den Käufer überwälzen dürfen, um die gesetzlichen Regelungen zu umgehen. Bei einem Verstoß gegen diese Regel muss der Makler die gesamte Provision erstatten.
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Messfehler beim Gerät Leivtec XV3
Wissenschaftliche Versuchsreihen namhafter Ingenieurbüros vom August 2020 belegen systematische Fehler außerhalb der Verkehrsfehlergrenze beim Geschwindigkeitsmessgerät Leivtec XV3. Eine Validierung dieser Untersuchungen erfolgte am 07.10.2020. Die Überprüfung der Ergebnisse durch die Physikalisch-Technische-Bundesanstalt (PTB) dauert an. Weitere technische Details finden Sie hier.
Die Gerichte können im Hinblick auf diese neuen Erkenntnisse nicht ohne weiteres von einem ordnungsgemäßen standardisierten Messverfahren ausgehen. Die Chancen, dass eine sachverständige Untersuchung einen Messfehler belegt, sind vorhanden. Im Übrigen ist davon auszugehen, dass Gerichte bis zur Klärung dieser technischen Fragen zu einer Einstellung des Verfahrens neigen werden.
Wir empfehlen deshalb unseren Mandanten die Anfechtung von Bußgeldbescheiden, denen eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät Leivtec XV3 zugrunde gelegt wurde.