ARUS

aktuelle Informationen
16. Jun 2023
Ein Gutachter des TÜV Süd bewertete ein gebrauchtes Motorrad mit einem zu hohen Wert. Den kapitalen Motorschaden hatte er grob fehlerhaft nicht erkannt. Unser Mandant gab deshalb ein zu hohes Gebot für den Erwerb des Motorrades ab.
12. Jun 2023
Neue Pfändungsfreigrenzen ab dem 01.07.2023.

14. Oct 2020

Messfehler beim Gerät Leivtec XV3


Wissenschaftliche Versuchsreihen namhafter Ingenieurbüros vom August 2020 belegen systematische Fehler außerhalb der Verkehrsfehlergrenze beim Geschwindigkeitsmessgerät Leivtec XV3. Eine Validierung dieser Untersuchungen erfolgte am 07.10.2020. Die Überprüfung der Ergebnisse durch die Physikalisch-Technische-Bundesanstalt (PTB) dauert an. Weitere technische Details finden Sie hier.

Die Gerichte können im Hinblick auf diese neuen Erkenntnisse nicht ohne weiteres von einem ordnungsgemäßen standardisierten Messverfahren ausgehen. Die Chancen, dass eine sachverständige Untersuchung einen Messfehler belegt, sind vorhanden. Im Übrigen ist davon auszugehen, dass Gerichte bis zur Klärung dieser technischen Fragen zu einer Einstellung des Verfahrens neigen werden.

Wir empfehlen deshalb unseren Mandanten die Anfechtung von Bußgeldbescheiden, denen eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät Leivtec XV3 zugrunde gelegt wurde.

Verfasser: Frank Hengst