ARUS

aktuelle Informationen
16. Jun 2023
Ein Gutachter des TÜV Süd bewertete ein gebrauchtes Motorrad mit einem zu hohen Wert. Den kapitalen Motorschaden hatte er grob fehlerhaft nicht erkannt. Unser Mandant gab deshalb ein zu hohes Gebot für den Erwerb des Motorrades ab.
12. Jun 2023
Neue Pfändungsfreigrenzen ab dem 01.07.2023.

16. Mar 2021

LEIVTEC XV3 Geschwindigkeitsmessungen


Die Firma LEIVTEC Verkehrstechnik GmbH und die Physikalisch-Technische-Bundesanstalt (PTB) haben in ihren Stellungnahmen vom 12.03.2021 die Aussetzung von amtlichen Geschwindigkeitsmessungen mit dem Messgerät LEIVTEC XV3 empfohlen, da derzeit nicht ausgeschlossen werden kann, dass es zu unzuässigen Messergebnissen kommt.

Wir empfehlen deshalb jedem Betroffenen von Bußgeldbescheiden die genaue anwaltliche Prüfung der Rechtsmäßigkeit der Messung. Beachten Sie dabei unbedingt die kurze Einspruchsfrist!

Verfasser: Frank Hengst