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Planungsleistungen eines Architekten mit den Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 15 Abs. 2 HOAI a.F. begründen in der Regel ein alleiniges Nutzungsrecht des Auftraggebers an den Plänen.
Mit Inkrafttreten des Mietrechtsänderungsgesetzes und Einführung eines neuen § 556 c BGB wird die Einführung von Wärmecontracting in bestehenden Mietverhältnissen und damit die Umlagefähigkeit der Kosten der gewerblichen Wärmelieferung erleichtert.
Der Stellenwert der Ehedauer wurde zum 01.03.2013 im Katalog der maßgeblichen Kriterien zur Herabsetzung und/oder zeitlichen Begrenzung des Unterhaltes wegen Unbilligkeit i. S. v. § 1578 b BGB erhöht.
Ehebedingte Nachteile in der beruflichen Entwicklung können dazu führen, dass keine zeitliche Begrenzung der Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehepartner erfolgt.
Mit Wirkung zum 01.01.2013 wurden in Deutschland flächendeckend die Selbstbehaltssätze und der Mindestbedarf erhöht. Dies führt zu einer Veränderung der unterhaltsrechtlichen Pflichten.
Die formularmäßige Übertragung der Abnahme des Gemeinschaftseigentums auf einen Sachverständigen wird von der Rechtsprechung weiterhin als unwirksam erachtet, weil in den Kernbereich der Rechte des Erwerbers eingegriffen wird.
Die allgemein gültigen Versicherungsbedingungen (AKB) normieren, dass ein Fahrzeug nicht gefahren werden darf, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, dass Fahrzeug sicher zu führen.
Bei der Verkehrsunfallflucht handelt es sich um eine vorsätzliche Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit. Gemäß § 28 VVG erfolgt deshalb eine Kürzung der Leistungspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers auf Null.
Alarmierende Informationen auf dem Deutschen Verkehrsgerichtstag. Fehlerhafte Tempokontrollen, Schwierigkeiten beim Nachweis von Messfehlern und Bestrafung zu Unrecht sind nur einige Themen der Veranstaltung.
Der Beklagte erwarb im Mai 2003 einen gebrauchten Audi A 6. Im Dezember 2003 erlitt er mit dem Fahrzeug einen Unfall, als beim Rückwärtsfahren aus einer Parklücke der Unfallgegner seine Fahrzeugtür öffnete. Den entstandenen Streifschaden an der hinteren rechten Tür und an der Seitenwand, der sich nach einem eingeholten Gutachten auf knapp 3.000 € belief, ließ er - nicht fachgerecht – reparieren.