Unsere Mandanten haben sich in erster und zweiter Instanz erfolgreich gegen die Rückabwicklung eines Immobilienkaufvertrages verteidigt. Das OLG Dresden hat die Berufung der Schlusserben zurückgewiesen und klargestellt, dass selbst bei einem objektiven Wertunterschied nicht ohne Weiteres eine beeinträchtigende Schenkung im Sinne des § 2287 BGB vorliegt.
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Bei der Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs beim Einsatz technischer Verkehrsüberwachungsanlagen ist die Hinzuziehung und Übertragung von Aufgaben an private Dienstleister bzw. Personen, die nicht in einem Dienst- und Treueverhältnis zum Staat stehen, ausgeschlossen.
Alarmierende Informationen auf dem Deutschen Verkehrsgerichtstag. Fehlerhafte Tempokontrollen, Schwierigkeiten beim Nachweis von Messfehlern und Bestrafung zu Unrecht sind nur einige Themen der Veranstaltung.