Unsere Mandanten haben sich in erster und zweiter Instanz erfolgreich gegen die Rückabwicklung eines Immobilienkaufvertrages verteidigt. Das OLG Dresden hat die Berufung der Schlusserben zurückgewiesen und klargestellt, dass selbst bei einem objektiven Wertunterschied nicht ohne Weiteres eine beeinträchtigende Schenkung im Sinne des § 2287 BGB vorliegt.
In unseren Sekretariaten ist ein Team von freundlichen und serviceorientierten Mitarbeitern engagiert, das die Anwälte unserer Kanzlei bei der täglichen Bearbeitung Ihrer Mandate unterstützt. Sie sind regelmäßig der erste Ansprechpartner für Sie und stehen auch während der laufenden Mandatsbetreuung gerne zur Verfügung. Regelmäßige interne und externe Weiterbildungen sichern die fachliche Kompetenz unserer Mitarbeiter.
Mandy Heblack (Jahrgang 1965)
Rechtsanwaltsfachangestellte
Mitarbeiterin seit 2017
mandy.heblack@arus.eu
Eva Hengst (Jahrgang 1951)
Finanz- & Lohnbuchhaltung
Mitarbeiterin seit 2005
eva.hengst@arus.eu