Seit 2020 muss bei der Vermittlung von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen der Auftraggeber des Maklers mindestens die Hälfte der Provision tragen. Der BGH urteilte, dass Verkäufer nicht durch vertragliche Gestaltungen die gesamten Maklerkosten auf den Käufer überwälzen dürfen, um die gesetzlichen Regelungen zu umgehen. Bei einem Verstoß gegen diese Regel muss der Makler die gesamte Provision erstatten.
In unseren Sekretariaten ist ein Team von freundlichen und serviceorientierten Mitarbeitern engagiert, das die Anwälte unserer Kanzlei bei der täglichen Bearbeitung Ihrer Mandate unterstützt. Sie sind regelmäßig der erste Ansprechpartner für Sie und stehen auch während der laufenden Mandatsbetreuung gerne zur Verfügung. Regelmäßige interne und externe Weiterbildungen sichern die fachliche Kompetenz unserer Mitarbeiter.
Mandy Heblack (Jahrgang 1965)
Rechtsanwaltsfachangestellte
Mitarbeiterin seit 2017
mandy.heblack@arus.eu
Lydia Hengst (Jahrgang 1986)
Rechtsanwaltsfachangestellte
Sachbearbeiterin für Zwangsvollstreckung
Mitarbeiterin seit 2003
lydia.hengst@arus.eu
Eva Hengst (Jahrgang 1951)
Finanz- & Lohnbuchhaltung
Mitarbeiterin seit 2005
eva.hengst@arus.eu