ARUS

aktuelle Informationen
16. Jun 2023
Ein Gutachter des TÜV Süd bewertete ein gebrauchtes Motorrad mit einem zu hohen Wert. Den kapitalen Motorschaden hatte er grob fehlerhaft nicht erkannt. Unser Mandant gab deshalb ein zu hohes Gebot für den Erwerb des Motorrades ab.
12. Jun 2023
Neue Pfändungsfreigrenzen ab dem 01.07.2023.

Die Kosten von Rechtsanwälten und Gerichten

Vorschriften

Die Vergütung von Rechtsanwälten und die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens werden in einer Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften geregelt. Die wichtigsten Vorschriften und Tabellen haben wir für Sie zuammengestellt.

Checkliste Prozessrisiko

Zur Bestimmung des Prozessrisikos eines Rechtstreites ist folgende Checkliste geeignet:

  • Gegenstandswert
  • Berechnung der Kosten außergerichtlich oder für die 1., 2. und/oder 3. Instanz?
  • Gebühren
    • 1,3 Verfahrensgebühr (1. Instanz, Nr. 3100 VV RVG)
    • 1,6 Verfahrensgebühr (2. + 3. Instanz, Nm. 3200, 3206 VV RVG)
    • 2,3 Verfahrensgebühr (BGH-Anwalt, Nr. 3208 VV RVG)
    • 1,2 Terminsgebühr (1. / 2. Instanz, Nm. 3104, 3202 VV RVG)
    • 1,5 Terminsgebühr (BGH-Verfahren, Nr. 3210 VV RVG)
    • ggf. Erhöhung für mehrere Auftraggeber (Nr. 1008 VV RVG)
  • gegnerische Rechtsanwaltskosten, siehe oben
  • Aufnahme vorgerichtlicher Tätigkeit erforderlich?
    Anrechnung der Geschäftsgebühr, Vorbern. 3 Abs. 4 VV RVG?
  • Gerichtskosten
    • 2,0 Gerichtsgebühren (die meisten Familiensachen)
    • 3,0 Gerichtsgebühren (1. Instanz. Nr. 1210 KV GKG)
    • 4,0 Gerichtsgebühren (2. Instanz, Nr. 1220 KV GKG)
    • 5,0 Gerichtsgebühren (BGH-Verfahren, Nr. 1230 KV GKG)
    • Gerichtskostenreduzierung ja/nein?
  • ggf. Reisekosten eigener RA zum Termin
  • ggf. Reisekosten gegnerischer RA zum Termin
  • Reisekosten Partei zum Termin
  • Reisekosten Gegner zum Termin
  • Sachverständigenkosten
  • Übersetzungskosten
  • ggf. weiterer Anwalt:
    • Unterbevollmächtigter (zusätzlich mind. 0,65 Verfahrensgebühr, Nr. 3401 VV RVG in 1. Instanz, 0,8 Verfahrensgebühr, Nr. 3401 i. V. m. 3200 VV RVG in 2. Instanz, usw.); ggf. 2. Einigungsgebühr?
    • Korrespondenzanwalt (1,0 Verfahrensgebühr, Nr. 3400 VV RVG)
  • Umsatzsteuer berücksichtigen (Ausnahme: Vorsteuerabzugsberechtigung)
  • Prozesskostenrisiko mit (möglichem) Vergleich:
    • 1,0 Einigungsgebühr (in 1. Instanz rechtshängige Ansprüche)
    • 1,3 Einigungsgebühr (in 2./3. Instanz rechtshängige Ansprüche)
    • Gerichtskostenreduzierung ja/nein?

Kosten- und Gebührenberechnung

Wir sind bemüht, die Kosten unserer Leistungen für Sie im Voraus berechenbar und transparent zu gestalten. Mittels der nachfolgenden Berechnungstools haben Sie die Möglichkeit, die zu erwartenden Kosten zu kalkulieren. Diese Kalkulation gibt Ihnen die Möglichkeit, die Chancen und Risiken in Ihrem Verfahren abzuwägen und eine Entscheidung über die weitere Vorgehensweise zu treffen. Derzeit bieten wir Ihnen folgende Berechnungsmöglichkeiten an:

  • Rechtsanwaltskosten und Gerichtsgebühren in Zivilsachen (in Kürze)
  • Rechtsanwaltskosten und Gerichtsgebühren in Strafsachen (in Kürze)
  • Rechtsanwaltskosten und Gerichtsgebühren in Bußgeldsachen (in Kürze)

Hinweis: Diese Kostenauskünfte sind nur verbindlich, wenn Sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Aufgrund der Schnelllebigkeit der gesetzlichen Änderungen in den maßgeblichen Vorschriften können wir keine Garantie für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Berechnungen übernehmen. Wir sind aber bemüht, die Berechnungsalgorithmen schnellstmöglich zu aktualisieren, sobald eine entsprechende gesetzliche Änderung stattgefunden hat.