Wir haben für unsere Mandantin in zwei Instanzen erfolgreich die aufschiebende Wirkung gegen eine Kostenfestsetzung des Landratsamtes erstritten. Beide Gerichte stellten klar, dass ein öffentlicher Rettungsdienst gesetzlich Krankenversicherte grundsätzlich nicht für Krankentransportkosten in Anspruch nehmen darf.
Unsere Mandanten haben sich in erster und zweiter Instanz erfolgreich gegen die Rückabwicklung eines Immobilienkaufvertrages verteidigt. Das OLG Dresden hat die Berufung der Schlusserben zurückgewiesen und klargestellt, dass selbst bei einem objektiven Wertunterschied nicht ohne Weiteres eine beeinträchtigende Schenkung im Sinne des § 2287 BGB vorliegt.
großzügiger Büroraum
Wir bieten einen Büroraum (31 qm) in unserer 180 qm großen Büroeinheit (1. Etage) in Dresden Klotzsche/Nähe Flughafen zur Nutzung, Netzwerkverkabelung, Fahrstuhl, Parkflächen vorhanden, Mitbenutzung von Gemeinschaftsräumen (Besprechung, Küche, Sanitär), Mitnutzung Sekretariat verhandelbar. In Nachbarschaft zu Sparkasse, Arztpraxen, Hotel.
