
Seit 2020 muss bei der Vermittlung von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen der Auftraggeber des Maklers mindestens die Hälfte der Provision tragen. Der BGH urteilte, dass Verkäufer nicht durch vertragliche Gestaltungen die gesamten Maklerkosten auf den Käufer überwälzen dürfen, um die gesetzlichen Regelungen zu umgehen. Bei einem Verstoß gegen diese Regel muss der Makler die gesamte Provision erstatten.
Lohnpfändungstabelle | Pfändungstabelle gültig ab 01.07.2022
Nach 850c Abs. 2a ZPO sind die Beträge für die Berechnung der Pfändungsfreigrenzen spätestens alle zwei Jahre (erstmals zum 01.07.2003) entsprechend der Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags anzupassen. Die aktuell geltenden Beträge ergeben sich aus der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung vom 10.05.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 160; Nr. 165a).
Die vollständigen Tabellen können Sie hier downloaden:
Pfändungsfreigrenzen 01.07.2025 - ???
Pfändungsfreigrenzen 01.07.2024 - 30.06.2025
Pfändungsfreigrenzen 01.07.2023 - 30.06.2024
Pfändungsfreigrenzen 01.07.2022 - 30.06.2023
Pfändungsfreigrenzen 01.07.2021 - 30.06.2022
Pfändungsfreigrenzen 01.07.2019 - 30.06.2021
Pfändungsfreigrenzen 01.07.2017 - 30.06.2019
Pfändungsfreigrenzen 01.07.2015 - 30.06.2017
Pfändungsfreigranzen 01.07.2013 - 30.06.2015
Pfändungsfreigrenzen 01.07.2011 - 30.06.2013