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aktuelle Informationen
16. Jun 2023
Ein Gutachter des TÜV Süd bewertete ein gebrauchtes Motorrad mit einem zu hohen Wert. Den kapitalen Motorschaden hatte er grob fehlerhaft nicht erkannt. Unser Mandant gab deshalb ein zu hohes Gebot für den Erwerb des Motorrades ab.
12. Jun 2023
Neue Pfändungsfreigrenzen ab dem 01.07.2023.

Lohnpfändungstabelle | Pfändungstabelle gültig ab 01.07.2022

Nach 850c Abs. 2a ZPO sind die Beträge für die Berechnung der Pfändungsfreigrenzen spätestens alle zwei Jahre (erstmals zum 01.07.2003) entsprechend der Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags anzupassen. Die aktuell geltenden Beträge ergeben sich aus der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung vom 25.05.2022 (BGBl. I S. 825).

Die vollständigen Tabellen können Sie hier downloaden:

Pfändungsfreigrenzen 01.07.2023 - ???
Pfändungsfreigrenzen 01.07.2022 - 30.06.2023
Pfändungsfreigrenzen 01.07.2021 - 30.06.2022

Pfändungsfreigrenzen 01.07.2019 - 30.06.2021
Pfändungsfreigrenzen 01.07.2017 - 30.06.2019
Pfändungsfreigrenzen 01.07.2015 - 30.06.2017

Pfändungsfreigranzen 01.07.2013 - 30.06.2015
Pfändungsfreigrenzen 01.07.2011 - 30.06.2013