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aktuelle Informationen
27. Mar 2026

Unsere Mandanten haben sich in erster und zweiter Instanz erfolgreich gegen die Rückabwicklung eines Immobilienkaufvertrages verteidigt. Das OLG Dresden hat die Berufung der Schlusserben zurückgewiesen und klargestellt, dass selbst bei einem objektiven Wertunterschied nicht ohne Weiteres eine beeinträchtigende Schenkung im Sinne des § 2287 BGB vorliegt.

15. May 2025
Das LG Frankenthal hat einem Gärtner den Werklohn verweigert. Er habe seinen Kunden nicht über sein Widerrufsrecht belehrt.

Lohnpfändungstabelle | Pfändungstabelle gültig ab 01.07.2022

Nach 850c Abs. 2a ZPO sind die Beträge für die Berechnung der Pfändungsfreigrenzen spätestens alle zwei Jahre (erstmals zum 01.07.2003) entsprechend der Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags anzupassen. Die aktuell geltenden Beträge ergeben sich aus der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung vom 10.05.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 160; Nr. 165a).

Die vollständigen Tabellen können Sie hier downloaden:

Pfändungsfreigrenzen 01.07.2025 - ???
Pfändungsfreigrenzen 01.07.2024 - 30.06.2025

Pfändungsfreigrenzen 01.07.2023 - 30.06.2024

Pfändungsfreigrenzen 01.07.2022 - 30.06.2023
Pfändungsfreigrenzen 01.07.2021 - 30.06.2022

Pfändungsfreigrenzen 01.07.2019 - 30.06.2021
Pfändungsfreigrenzen 01.07.2017 - 30.06.2019
Pfändungsfreigrenzen 01.07.2015 - 30.06.2017

Pfändungsfreigranzen 01.07.2013 - 30.06.2015
Pfändungsfreigrenzen 01.07.2011 - 30.06.2013