Juristenlatein
Lateinische Begriffe sind historisch eng mit der Juristerein verbunden. Viele heute noch gültige Rechtsgrundsätze haben ihre Wurzeln im römischen Recht. Die Verwendung von latainischen Rechtsbegriffen darf nicht dazu führen, dass die Ausführungen unverständlich werden. Bestimmte komplizierte rechtliche Phänomene lassen sich aber mit lateinischen Begriffen präziser beschreiben. Aus diesem Grunde haben wir eine Auswahl von lateinischen Begriffen zusammen gestellt, die auch heute noch häufig verwendet werden.
da mihi factum, dabo tibi jus (vgl.: „jura novit curia“)
gib mir die Fakten (den Tatbestand), ich gebe Dir das Recht
do ut des
ich gebe, damit Du gibst (Gegenseitigkeit von Verträgen)
dolo facit (/agit), qui petit, quod statim redditurus est
arglistig handelt, wer fordert, was sofort zurückzugeben ist
falsa demonstratio non nocet (vgl. RGZ 99, 147 – „Haakjöringsköd)
eine falsche Bezeichnung schadet nicht
in dubio melior est conditio possidentis
im Zweifel verdient der Besitzer den Vorzug
in dubio pro reo iudicandum est
im Zweifel ist zugunsten des Angeklagten zu entscheiden
in praeteritum non vivitur
für die Vergangenheit lebt man nicht (Unterhaltsrecht, vgl. § 1613 BGB)
judex non calculat
der Richter rechnet nicht (Präjudizien erwachsen nicht in Rechtskraft)
jura novit curia (vgl.: „da mihi factum, dabo tibi jus“)
das Gericht kennt das Gesetz
lex dubia non obligat
ein zweifelhaftes Gesetz bindet nicht
lex posterior derogat legi priori
späteres (/jüngeres) Recht hebt früheres (/älteres) Recht auf
lex specialis derogat legi generali
das spezielle Gesetz hebt das generelle auf
lex superior derogat legi inferiori
das höhere (/höherrangige) Gesetz hebt das geringere (/niederrangige) auf
mater semper certa est; pater est, quem nuptiae demonstrant
die Mutter ist immer gewiss; Vater ist der, den die Ehe (als solchen) ausweist
minima non curat praetor
das Gericht kümmert sich nicht um Kleinigkeiten
ne bis in idem crimen judicetur
es darf nicht zweimal wegen desselben Verbrechens geurteilt werden
ne ultra petita (scilicet judex eat)
der Richter darf nicht über das Verlangte hinausgehen
nemo plus juris ad alium transferre potest, quam ipse habet
niemand kann mehr Rechte auf einen anderen übertragen als er selber hat
nemo tenetur seipsum procedere/accusare
niemand ist verpflichtet, sich selbst zu verraten/anzuklagen
nemo testis in propria causa
niemand kann Zeuge in eigener Sache sein
non ex regula jus sumatur, sed ex jure, quod est regula fiat
nicht aus Regeln ergibt sich das Gesetz, sondern umgekehrt
nulla poena sine culpa
keine Strafe ohne Schuld
nulle poena sine lege
keine Strafe ohne Gesetz
nullum crimen sine lege
kein Verbrechen ohne Gesetz
pacta sunt servanda
Verträge sind einzuhalten
protestatio facto contraria non valet
die im Widerspruch zum Handeln stehende Verwahrung gilt nicht
reformatio in pejus judici appellato non licet
die Rechtsmittelinstanz darf nicht zu Lasten des Anfechtenden ändern
singuli solidum debent, unum debent omnes
die einzelnen schulden das Ganze, alle schulden nur einmal (Gesamtschuld)
ultra posse (/vires) nemo obligatur
niemand wird über sein Können hinaus verpflichtet
venira contra factum proprium nemini licet
niemand darf sich in Widerspruch zu seinem eigenen Verhalten setzen
volenti non fit injuria
dem Willigen (dem Einwilligenden) geschieht kein Unrecht (Bsp. § 39 ZPO)