
Das BVerfG sieht keine neuen Entwicklungen oder besseren Erkenntnisse, die eine abweichende Beurteilung nach Verabschiedung des Gesetzes im Dezember 2021 begründen können. Es sei weiterhin davon auszugehen, dass eine Impfung jedenfalls einen relevanten Schutz vor einer Infektion auch mit der aktuell vorherrschenden Omikronvariante des Virus bietet.
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Eine formularvertragliche Verlängerung der Verjährung von Vermieteransprüchen (§ 548 Abs. 1 BGB*) ist unwirksam.
Die Verwertung einer Mietkaution bei einem bestehendem Mietverhältnis für strittige Forderungen ist unzulässig.
Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob die Absicht des Vermieters, die Mietwohnung zu rein beruflichen Zwecken zu nutzen, ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses darstellen kann.