
Seit 2020 muss bei der Vermittlung von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen der Auftraggeber des Maklers mindestens die Hälfte der Provision tragen. Der BGH urteilte, dass Verkäufer nicht durch vertragliche Gestaltungen die gesamten Maklerkosten auf den Käufer überwälzen dürfen, um die gesetzlichen Regelungen zu umgehen. Bei einem Verstoß gegen diese Regel muss der Makler die gesamte Provision erstatten.
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Die bloße Existenz von Miet- oder Pachtverträgen führt bei unter Zwangsverwaltung stehenden Objekten nicht zwangsläufig zu einer für den Zwangsverwalter erkennbaren Realofferte des Versorgungsunternehmens auf Abschluss eines Liefervertrages.
Das Eigentum an einem Gebäude kann vom Eigentum am Grundstück abweichen, wenn das Gebäude als Scheinbestandteil bewertet wird und damit kein wesentlicher Bestandteil des Grundstückes ist.
Mit Inkrafttreten des Mietrechtsänderungsgesetzes und Einführung eines neuen § 556 c BGB wird die Einführung von Wärmecontracting in bestehenden Mietverhältnissen und damit die Umlagefähigkeit der Kosten der gewerblichen Wärmelieferung erleichtert.
Der Bundesgerichtshof hat am 14.03.2012 zwei Entscheidung zu der Frage getroffen, welchen Preis der Kunde in einem Sonderkundenverhältnis für das entnommene Gas zu entrichten hat, wenn die im Vertrag enthaltene Preisanpassungsklausel unwirksam ist und der Kunde den Preiserhöhungen über einen längeren Zeitraum nicht widersprochen hat.