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Die bloße Existenz von Miet- oder Pachtverträgen führt bei unter Zwangsverwaltung stehenden Objekten nicht zwangsläufig zu einer für den Zwangsverwalter erkennbaren Realofferte des Versorgungsunternehmens auf Abschluss eines Liefervertrages.
Das Eigentum an einem Gebäude kann vom Eigentum am Grundstück abweichen, wenn das Gebäude als Scheinbestandteil bewertet wird und damit kein wesentlicher Bestandteil des Grundstückes ist.
Mit Inkrafttreten des Mietrechtsänderungsgesetzes und Einführung eines neuen § 556 c BGB wird die Einführung von Wärmecontracting in bestehenden Mietverhältnissen und damit die Umlagefähigkeit der Kosten der gewerblichen Wärmelieferung erleichtert.
Der Bundesgerichtshof hat am 14.03.2012 zwei Entscheidung zu der Frage getroffen, welchen Preis der Kunde in einem Sonderkundenverhältnis für das entnommene Gas zu entrichten hat, wenn die im Vertrag enthaltene Preisanpassungsklausel unwirksam ist und der Kunde den Preiserhöhungen über einen längeren Zeitraum nicht widersprochen hat.