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aktuelle Informationen
16. Jun 2023
Ein Gutachter des TÜV Süd bewertete ein gebrauchtes Motorrad mit einem zu hohen Wert. Den kapitalen Motorschaden hatte er grob fehlerhaft nicht erkannt. Unser Mandant gab deshalb ein zu hohes Gebot für den Erwerb des Motorrades ab.
12. Jun 2023
Neue Pfändungsfreigrenzen ab dem 01.07.2023.

22. May 2019

Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2019


Nach 850c Abs. 2a ZPO sind die Beträge für die Berechnung der Pfändungsfreigrenzen alle zwei Jahre (erstmals zum 01.07.2003) entsprechend der Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags anzupassen. Nachdem die Werte seit 2005 unverändert blieben, erfolgte zum 01.07.2011 eine Erhöhung um rund durchschnittlich 4,4 %. Weitere Änderungen erfolgten mit Wirkung zum 01.07.2013, 01.07.2015 und 01.07.2017. Die letzte Änderung trat mit Wirkung zum 01.07.2019 ein. Die aktuell geltenden Beträge ergeben sich aus der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung vom 04.04.2019 (BGBl. I 2019, 444 - 462). Die historischen und aktuellen Tabellen können Sie hier auf unserer Website einsehen und downloaden.

Verfasser: Frank Hengst