- Alle News
- General (8)
- Strafrecht (4)
- Ordnungswidrigkeiten (4)
- Zivilrecht (12)
- Bau- & Architektenrecht (6)
- Familienrecht (15)
- Arbeits- & Sozialrecht (17)
- Miet- & Pachtrecht (4)
- Verkehrszivilrecht (5)
- Erbrecht (3)
- Gewerblicher Rechtsschutz (2)
- Zwangsvollstreckungsrecht (1)
- Steuerrecht (1)
- Immobilien- & Maklerrecht (1)
- Bank- & Finanzrecht (3)
- Insolvenzrecht (1)
- Medienrecht (1)
- Energierecht (4)
- Medizinrecht (5)
Messfehler beim Gerät Leivtec XV3
Wissenschaftliche Versuchsreihen namhafter Ingenieurbüros vom August 2020 belegen systematische Fehler außerhalb der Verkehrsfehlergrenze beim Geschwindigkeitsmessgerät Leivtec XV3. Eine Validierung dieser Untersuchungen erfolgte am 07.10.2020. Die Überprüfung der Ergebnisse durch die Physikalisch-Technische-Bundesanstalt (PTB) dauert an. Weitere technische Details finden Sie hier.
Die Gerichte können im Hinblick auf diese neuen Erkenntnisse nicht ohne weiteres von einem ordnungsgemäßen standardisierten Messverfahren ausgehen. Die Chancen, dass eine sachverständige Untersuchung einen Messfehler belegt, sind vorhanden. Im Übrigen ist davon auszugehen, dass Gerichte bis zur Klärung dieser technischen Fragen zu einer Einstellung des Verfahrens neigen werden.
Wir empfehlen deshalb unseren Mandanten die Anfechtung von Bußgeldbescheiden, denen eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät Leivtec XV3 zugrunde gelegt wurde.