
Seit 2020 muss bei der Vermittlung von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen der Auftraggeber des Maklers mindestens die Hälfte der Provision tragen. Der BGH urteilte, dass Verkäufer nicht durch vertragliche Gestaltungen die gesamten Maklerkosten auf den Käufer überwälzen dürfen, um die gesetzlichen Regelungen zu umgehen. Bei einem Verstoß gegen diese Regel muss der Makler die gesamte Provision erstatten.
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LEIVTEC XV3 Geschwindigkeitsmessungen
Die Firma LEIVTEC Verkehrstechnik GmbH und die Physikalisch-Technische-Bundesanstalt (PTB) haben in ihren Stellungnahmen vom 12.03.2021 die Aussetzung von amtlichen Geschwindigkeitsmessungen mit dem Messgerät LEIVTEC XV3 empfohlen, da derzeit nicht ausgeschlossen werden kann, dass es zu unzuässigen Messergebnissen kommt.
Wir empfehlen deshalb jedem Betroffenen von Bußgeldbescheiden die genaue anwaltliche Prüfung der Rechtsmäßigkeit der Messung. Beachten Sie dabei unbedingt die kurze Einspruchsfrist!