ARUS

aktuelle Informationen
30. Jul 2026

Wir haben für unsere Mandantin in zwei Instanzen erfolgreich die aufschiebende Wirkung gegen eine Kostenfestsetzung des Landratsamtes erstritten. Beide Gerichte stellten klar, dass ein öffentlicher Rettungsdienst gesetzlich Krankenversicherte grundsätzlich nicht für Krankentransportkosten in Anspruch nehmen darf.

27. Mar 2026

Unsere Mandanten haben sich in erster und zweiter Instanz erfolgreich gegen die Rückabwicklung eines Immobilienkaufvertrages verteidigt. Das OLG Dresden hat die Berufung der Schlusserben zurückgewiesen und klargestellt, dass selbst bei einem objektiven Wertunterschied nicht ohne Weiteres eine beeinträchtigende Schenkung im Sinne des § 2287 BGB vorliegt.


10. May 2023

Arzthaftung bei Symphysenschaden der Mutter während der Geburt


Krankenhausärztin schätzte eine Symphysenlockerung bei der Entbindenden fehlerhaft als Nachwehen oder Muskelkater ein.  Die Symphyse (Schambeinfuge) ist die vordere Verbindung der beiden Beckenhälften.

Unsere Mandantin erlitt bei der Geburt ihres zweiten Kindes eine sog. Symphysenlockerung. Sie schilderte sowohl den Schwestern als auch der sie betreuenden Ärztin extreme Schmerzen in der Beckenregion und im Oberschenkel. Unsere Mandantin musste nachgeburtlich starke Schmerzmittel einnehmen und konnte so schlecht laufen, dass sie sogar eine Gehhilfe benötigte. Erst 4 Wochen später erkannte die Frauenärztin dann bei der Nachsorge den Symphysenschaden.

Wir haben gegenüber dem Krankenhaus für die erlittenen Schmerzen und die eingetretene 4-wöchige Behandlungsverzögerung Schmerzensgeld geltend gemacht. Beim KSA (Kommunaler Schadenausgleich) als Haftpflichtversicherer des Krankenhauses hat Frau Rechtsanwältin Janet Hengst für unsere Mandantin einen Abfindungsvergleich gegen Zahlung eines Betrages von 2.000 EUR erreichen können.

Verfasser: Janet Hengst