ARUS

aktuelle Informationen
16. Jun 2023
Ein Gutachter des TÜV Süd bewertete ein gebrauchtes Motorrad mit einem zu hohen Wert. Den kapitalen Motorschaden hatte er grob fehlerhaft nicht erkannt. Unser Mandant gab deshalb ein zu hohes Gebot für den Erwerb des Motorrades ab.
12. Jun 2023
Neue Pfändungsfreigrenzen ab dem 01.07.2023.

10. May 2023

Arzthaftung bei Symphysenschaden der Mutter während der Geburt


Krankenhausärztin schätzte eine Symphysenlockerung bei der Entbindenden fehlerhaft als Nachwehen oder Muskelkater ein.  Die Symphyse (Schambeinfuge) ist die vordere Verbindung der beiden Beckenhälften.

Unsere Mandantin erlitt bei der Geburt ihres zweiten Kindes eine sog. Symphysenlockerung. Sie schilderte sowohl den Schwestern als auch der sie betreuenden Ärztin extreme Schmerzen in der Beckenregion und im Oberschenkel. Unsere Mandantin musste nachgeburtlich starke Schmerzmittel einnehmen und konnte so schlecht laufen, dass sie sogar eine Gehhilfe benötigte. Erst 4 Wochen später erkannte die Frauenärztin dann bei der Nachsorge den Symphysenschaden.

Wir haben gegenüber dem Krankenhaus für die erlittenen Schmerzen und die eingetretene 4-wöchige Behandlungsverzögerung Schmerzensgeld geltend gemacht. Beim KSA (Kommunaler Schadenausgleich) als Haftpflichtversicherer des Krankenhauses hat Frau Rechtsanwältin Janet Hengst für unsere Mandantin einen Abfindungsvergleich gegen Zahlung eines Betrages von 2.000 EUR erreichen können.

Verfasser: Janet Hengst