ARUS

aktuelle Informationen
16. Jun 2023
Ein Gutachter des TÜV Süd bewertete ein gebrauchtes Motorrad mit einem zu hohen Wert. Den kapitalen Motorschaden hatte er grob fehlerhaft nicht erkannt. Unser Mandant gab deshalb ein zu hohes Gebot für den Erwerb des Motorrades ab.
12. Jun 2023
Neue Pfändungsfreigrenzen ab dem 01.07.2023.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ab dem 16.03.2022

Thema: Verwaltungsverfahren (Nachweise, Meldung, Anhörung, Verbot)

Ab dem 16.03.2022 dürfen in Betrieben und Unternehmen des Gesundheitswesens nur noch Personen tätig und beschäftigt werden, die geimpft, genesen oder von einer Impfung befreit sind. Geregelt wird dies in § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG). Diese Regelung ist ein gesetzgeberischer Schnellschuss; handwerklich ist diese Norm eine Katastrophe. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einer Entscheidung vom 10.02.2022 bereits Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Norm geäußert. Landesrechtliche Ausführungsvorschriften wurden noch nicht erlassen. Die Norm hat eine komplizierte Struktur und an mehreren Stellen Unschärfen und Ungenauigkeiten. Der Beratungsbedarf für die betroffenen Betriebe, Unternehmen und Mitarbeiter ist enorm und vielschichtig.

Wir führen deshalb im ersten Schritt eine Veranstaltung in Form eines Webinars durch. Das Webinar zielt auf Inhaber und Geschäftsführer der betroffenen Betriebe und Unternehmen ab. Themen des Webinars sind u.a. folgende:

  • Wann muss eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolgen?
  • Welchen Inhalt muss die Meldung an das Gesundheitsamt haben?
  • Welche Möglichkeiten hat das Unternehmen und der Arbeitnehmer auf die Entscheidung des Gesundheitsamts Einfluss zu nehmen?
  • Welche Konsequenzen treffen das Unternehmen bei unterlassener oder verspäteter Meldung?
  • Welche Konsequenzen treffen das Unternehmen bei einem Verstoß gegen die Anordnung des Gesundheitsamtes?
  • Welche Konsequenzen treffen den Arbeitnehmer bei einem Verstoß gegen die Anordnung des Gesundheitsamtes?

Organisatorische Eckdaten zum Webinar:

  • Termin: Freitag, 04.03.2022 um 16:00 Uhr
  • Format: Webinar via Teams
  • Dauer: ca. 2,5 Stunden
  • Preis: 98,00 EUR netto

Nach verbindlicher Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail mit der Anmeldebestätigung, weiteren Informationen und der Rechnung. Spätestens am 03.03.2022 erhalten Sie eine weitere E-Mail mit Links zum Webinar und zum Download der Unterlagen. Mit der Anmeldung akzeptieren Sie die AGB und bestätigen, dass Sie die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis genommmen haben.

Haben Sie weitere Fragen? Gern können Sie uns Mo.-Fr. jeweils 8:00 - 17:00 Uhr telefonisch kontaktieren unter 0351/43527-0 oder per E-Mail an dresden@arus.eu.