ARUS

aktuelle Informationen
15. May 2025
Das LG Frankenthal hat einem Gärtner den Werklohn verweigert. Er habe seinen Kunden nicht über sein Widerrufsrecht belehrt.
17. Mar 2025

Seit 2020 muss bei der Vermittlung von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen der Auftraggeber des Maklers mindestens die Hälfte der Provision tragen. Der BGH urteilte, dass Verkäufer nicht durch vertragliche Gestaltungen die gesamten Maklerkosten auf den Käufer überwälzen dürfen, um die gesetzlichen Regelungen zu umgehen. Bei einem Verstoß gegen diese Regel muss der Makler die gesamte Provision erstatten.

Jugendkriminalität in Schulen (2022)

Die strafrechtlichen Erscheinungen bei Kindern und Jugendlichen haben in den letzten Jahren zugenommen. Tiefgreifende gesellschaftliche Veränderungen haben zu einer Veränderung der kriminalistischen Erscheiungsformen geführt. Die Berührungen von Jugendlichen im Stadium der Ausbildung und Reifung ihrer Persönlichkeiten mit Kriminalität führt zu großen Herausforderungen für die betroffenen Jugendlichen, Ihren Eltern, den Bildungseinrichtungen, den sozialen Einrichtungen und den staatlichen Strafverfolgungsbehörden.

Das Ziel der Veranstaltung besteht darin, den Teilnehmern einen Überblick über die Jugendgerichtsbarkeit zu geben, seinen Stärken und Schwächen sowie den Möglichkeiten und Notwendigkeiten vorgerichtlicher Zusammenarbeit zwischen allen betroffenen Personen und Institutionen. Des Weiteren werden einige häufig auftretende Erscheinungsformen vertieft besprochen.

Thema des Workshops:

Teil 1: Verfahrensrecht

  • Einleitung
    - Zahlen und Fakten (Verfahren, Einstellungen, Verurteilungen)
    - Strafmündigkeit: Kinder, Jugendliche, Erwachsene
  • Struktur und Ablauf eines Jugendgerichtsverfahrens
    - Grundsätze (Prävention statt Repression)
    - Beteiligte (Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe, etc.)
    - Rechtsfolgen (Eskalationsstufen: Erziehung, Zucht, etc.)
  • Stärken und Schwächen der Jugendgerichtsbarkeit
    - Zusammenspiel zwischen Täter, Eltern, Bildungseinrichtungen, Institutionen
    - Spannungsfeld Erziehung, Sanktionierung, Inhaftierung

Teil 2: Häufige Fälle

  • Typische Straftatbestände
    - Missbrauch sozialer Medien (Beleidigungen, Verleumdung, Fake-News)
    - Körperliche Unversehrtheit (Sexualität, Mobbing, Freiheitsentziehung)
    - Vermögensdelikte (Diebstahl, Raub, Erpressung)

    - Betäubungsmittel (Konsum, Besitz, Handel)
  • Besonderheiten
    - Festnahmerecht (Wie stelle ich Täter auf frischer Tat?)
    - Notwehr/Notstand (Reichweite, Beweissicherung)
    - Anzeigepflichten (Wann ist die Polizei zu informieren?)
    - Verschiegenheitspflichten (Beratungs-/Vertrauenslehrer)
    - Verteidigungsverhalten (Ermittlungen gegen Lehrer)

Organisatorische Eckpunkte:

Hinweise, Fragen und Anregungen zum Inhalt sind herzlich willkommen.
Nutzen Sie dafür vorzugsweise unsere E-Mail dresden@arus.eu.

SLV = Sächsischer Lehrerverband im VBE e.V., Radebeul
VBE = Verband Bildung und Erziehung e.V., Berlin