ARUS

aktuelle Informationen
15. May 2025
Das LG Frankenthal hat einem Gärtner den Werklohn verweigert. Er habe seinen Kunden nicht über sein Widerrufsrecht belehrt.
17. Mar 2025

Seit 2020 muss bei der Vermittlung von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen der Auftraggeber des Maklers mindestens die Hälfte der Provision tragen. Der BGH urteilte, dass Verkäufer nicht durch vertragliche Gestaltungen die gesamten Maklerkosten auf den Käufer überwälzen dürfen, um die gesetzlichen Regelungen zu umgehen. Bei einem Verstoß gegen diese Regel muss der Makler die gesamte Provision erstatten.

Jugendkriminalität in Schulen (2023)

Rechtlicher Hintergrund und Handlungsempfehlungen für Lehrer

Die strafrechtlichen Erscheinungen bei Kindern und Jugendlichen haben in den letzten Jahren zugenommen. Tiefgreifende gesellschaftliche Veränderungen haben zu einer Veränderung der kriminalistischen Erscheiungsformen geführt. Die Berührungen von Jugendlichen im Stadium der Ausbildung und Reifung ihrer Persönlichkeiten mit Kriminalität führt zu großen Herausforderungen für die betroffenen Jugendlichen, Ihren Eltern, den Bildungseinrichtungen, den sozialen Einrichtungen und den staatlichen Strafverfolgungsbehörden.

Inhalt

Manche Situationen im Leben sind nur mit Humor zu bewältigen. Dies gilt allerdings nur eingeschränkt für Konfliktsituation mit Schülen im Zusammenhang mit strafrechtlich relevanten Verhaltensweisen. Hier gibt es Grenzen! Doch wo liegen die Grenzen, wie wird strafrechtlich sanktioniert und wie gehe ich als Lehrer mit Ermittlungen gegen mich selbst um. Beleidigung, Videoaufnahmen, Unterrichtsstörungen etc. sind keine Lappalien. In diesem Workshop werden Ihnen die rechtlichen Hintergründe und die Handlungsmöglichkeiten präsentiert (ohne dass Ihnen das Lachen vergeht).

Die materiell-rechtlichen und prozessualen Grundlagen eines Strafverfolgungsverfahrens werden im Teil 1 des Seminars nur tangiert. Der Schwerpunkt liegt im Teil 2 des Seminars auf der Skizzierung und gemeinsamen Besprechung von praktischen Fällen, verbunden mit konkreten und pragmatischen Handlungsempfehlungen für die Lehrerschaft.

Themen

Teil 1: Verfahren der Strafverfolgung

  • Einleitung
    - Zahlen und Fakten (Verfahren, Altersstruktur, Jugendkriminalität)
    - Strafmündigkeit: Kinder, Jugendliche, Erwachsene
  • Struktur und Ablauf eines Jugendgerichtsverfahrens
    - Grundsätze (Prävention statt Repression)
    - Beteiligte (Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe, etc.)
    - Rechtsfolgen (Eskalationsstufen: Erziehung, Zucht, etc.)
  • Stärken und Schwächen der Jugendgerichtsbarkeit
    - Zusammenspiel zwischen Täter, Eltern, Bildungseinrichtungen, Institutionen
    - Spannungsfeld Erziehung vs. Sanktionierung

Teil 2: Praktische Fälle

  • Typische Straftatbestände
    - Betäubungsmittel (Konsum, Besitz, Handel)
    - Beleidigung (Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung)
    - Sexuelle Selbstbestimmung (Missbrauch, Belästigung)
    - Persöniche Freiheit (Nachstellung - Stalking)
    - Persönlicher Lebens- und Geheimnisbereich (Ton- und Bildaufnahmen)

  • Besonderheiten
    - Festnahmerecht (Wie stelle ich Täter auf frischer Tat?)
    - Notwehr/Notstand (Reichweite, Beweissicherung)
    - Anzeigepflichten (Wann ist die Polizei zu informieren?)
    - Verteidigungsverhalten (Ermittlungen gegen Lehrer)
    - Einziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (§ 39 SchulG)

Veranstaltung

  • Titel:  7. Leipziger Lehrertag
  • Teilnehmer: Mitglieder des SLV
  • Termin: 10.04.2024
  • Ort: Haus des Bucher, 04103 Leipzig, Gerichtsweg 28

Hinweise, Fragen und Anregungen zum Inhalt sind herzlich willkommen.
Nutzen Sie dafür vorzugsweise unsere E-Mail dresden@arus.eu.

SLV = Sächsischer Lehrerverband im VBE e.V., Radebeul
VBE = Verband Bildung und Erziehung e.V., Berlin