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aktuelle Informationen
29. Aug 2024
Der Geschäftsführer einer GmbH kann seine Tätigkeit nur dann selbstständig ausüben, wenn er am Gesellschaftskapital beteiligt ist (sog. Gesellschafter-Geschäftsführer), während bei einem Fremdgeschäftsführer eine selbstständige Tätigkeit grundsätzlich ausscheidet.
16. Jun 2023
Ein Gutachter des TÜV Süd bewertete ein gebrauchtes Motorrad mit einem zu hohen Wert. Den kapitalen Motorschaden hatte er grob fehlerhaft nicht erkannt. Unser Mandant gab deshalb ein zu hohes Gebot für den Erwerb des Motorrades ab.

Erbfolge - Berliner Testament

Gegenstand des Seminars sind rechtliche und steuerliche Hinweise zur Erbfolge unter besonderer Fokussierung auf die Vor- und Nachteile des Berliner Testaments. Die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten werden dabei hervorgehoben und anhand praktischer Beispiele dargestellt.


1. Ihr Vermögen ist Ihre Verantwortung: Regeln Sie die Erbfolge.

Der weit überwiegende Anteil von Streitigkeiten im Erbrecht resultiert aus einer ungeregelten Erbfolge. Vermeiden Sie Unfrieden in der Familie und treffen Sie im Vorfeld alle zweckmäßigen Verfügungen. Üben Sie jedoch Zurückhaltung bei der Verwendung des Berliner Testamentes. Gemeinschaftliche Testamente,  insbesondere Berliner Testamente, wurden vom früheren Bundesrichter im Erbrechtssenat Roland WENDT als "James-Dean-Testament" unter Anspielung auf dessen wohl berühmtesten Film "Denn sie wissen nicht, was sie tun" bezeichnet.

  • gesetzliche Erbfolge
    - Stamm
    - Ordnung
    - Ehepartner
    - Ausschlagung
  • Berliner Testament
    - Einheits-/Trennungslösung
    - Schenkungen zu Lebzeiten
    - Erben und Quoten
    - Pflichtteilsansprüche
    - Förmlichkeiten
    - Wechselbezüglichkeit
    - praktische Beispiele
  • Steuern
    - Steuerklassen
    - Freibeträge
    - Steuersätze
    - Beispielberechnungen

 

2. Legen Sie Ihr Schicksal in vertraute Hände.

In einer freien und selbstbestimmten Gesellschaft ist die Regelung der eigenen Belange von besonderer Bedeutung. Der Staat und die Gesellschaft greifen in Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Belange nur in Ausnahmefällen ein. Ob Ihre eigenen Vorstellungen dann noch adäquat berücksichtigt werden, ist ungewiss. Treffen Sie deshalb Vorsorge zur Erhaltung Ihrer persönlichen Handlungsfähigkeit in jeder Lebenslage und stellen Sie sicher, dass Ihre eigenen Vorstellungen über Leben und Tod durchgesetzt werden. Sofern noch ausreichend Zeit vorhanden ist, wird deshalb am Ende des Seminars auf Wunsch der Teilnehmer ein kurzer Überlick zu folgenden Themen gegeben:

  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung
  • Ehegatten-Notvertretung

 

Veranstaltung

Hinweise, Fragen und Anregungen zum Inhalt sind herzlich willkommen.
Nutzen Sie dafür vorzugsweise unsere E-Mail dresden@arus.eu.

SLV = Sächsischer Lehrerverband im VBE e.V., Radebeul
VBE = Verband Bildung und Erziehung e.V., Berlin