Unterhaltsrichtlinien des Oberlandesgerichtes Dresden
Das OLG Dresden orientiert sich bei Unterhaltsberechnungen an Richtlinien, die zwischen den Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland inhaltlich im Grunde abgestimmt werden. Durch den Erlass von Richtlinien für den gesamten Gerichtsbezirk des OLG Dresden werden u.a. die regionalen Besonderheiten berücksichtigt. Des Weiteren wird die Rechtsprechung des OLG Dresden in diesen Richtlinien besonders berücksichtigt. Die Richtlinien werden nicht jährlich geändert, sondern bei Notwendigkeit wegen Änderung der Regelsätze oder inhaltlicher Neuerungen. Nachfolgend stellen wir Ihnen die Richtlinien des OLG Dresden seit dem Jahre 2002 zum Download zur Verfügung.
>> Unterhaltsrichtlinien OLG Dresden 01.01.2002
>> Unterhaltsrichtlinien OLG Dresden 01.07.2003
>> Unterhaltsrichtlinien OLG Dresden 01.07.2005
>> Unterhaltsrichtlinien OLG Dresden 01.07.2007
>> Unterhaltsrichtlinien OLG Dresden 01.01.2008
>> Unterhaltsrichtlinien OLG Dresden 01.01.2009
>> Unterhaltsrichtlinien OLG Dresden 01.01.2010
>> Unterhaltsrichtlinien OLG Dresden 01.01.2011
>> Unterhaltsrichtlinien OLG Dresden 01.01.2013
>> Unterhaltsrichtlinien OLG Dresden 01.01.2015
>> Unterhaltsrichtlinien OLG Dresden 01.01.2016
>> Unterhaltsrichtlinien OLG Dresden 01.01.2017
>> Unterhaltsrichtlinien OLG Dresden 01.01.2018
>> Unterhaltsrichtlinien OLG Dresden 01.01.2019 - Tabelle
>> Unterhaltsrichtlinien OLG Dresden 01.01.2020
>> Unterhaltsrichtlinien OLG Dresden 01.01.2020 - Tabelle
>> Unterhaltsrichtlinien OLG Dresden 01.01.2021
>> Unterhaltsrichtlinien OLG Dresden 01.01.2021 - Tabelle
>> Unterhaltsrichtlinien OLG Dresden 01.01.2022 (in Arbeit)
>> Unterhaltsrichtlinien OLG Dresden 01.01.2022 - Tabelle
Hinweis: Für die Vollständigkeit und Richtigkeitder veröffentlichten Dokumente und Richtlinien übernehmen wir keine Haftung. Selbstverständlich sind wir bemüht, bei der Zusammenstellung der Dokumente die größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Für Erläuterungen zur Anwendung der Richtlinien stehen wir Ihnen gern in einem persönlichen Beratungsgespräch zur Verfügung. Die Beratung und Vertretung in Familiensachen nimmt in unserer Kanzlei einen besonders hohen Stellenwert ein.